Amazon, Weihnachten & Arbeitsagentur
Aktuell steht Amazon in der Kritik. Dort werden für das saisonale Weihnachtsgeschäft Arbeitslose “eingestellt”, deren “Einarbeitungsphase” aber nicht von Amazon entlohnt. Diese Leistungen trägt die Arbeitsagentur zum Zweck einer beruflichen Eingliederung.
Die Hauptkritik richtet sich hierbei auf Wiederholungsfälle, solcher Arbeitskräfte, die im vorigen Saisongeschäft schon angelernt wurden und das geschilderte Prozedere erneut durchlaufen.
Will heißen:
Es gibt ein weiter unten zitiertes und von mir gekürztes staatliches Instrument, welches Unternehmen ermuntern soll, Arbeitslosen innerbetrieblich an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. Dies zielt gewünschterweise auf eine Festanstellung und bietet dem Unternehmen als Lockmittel eine Kostenersparnis. Zum Zweck einer Einarbeitung trägt die ersten Wochen der Anstellung, finanziell die Arbeitsagentur - mindestens in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die weitere Anstellungszeit zahlt das Unternehmen. Amazon nutzt dieses Instrument, um arbeitsintensive Phasen zu kompensieren. Nachfolgend mündet kaum oder keine Saisonlösung in feste Anstellungsverhältnisse. Zudem wird diese Praxis im Folgefall auch noch wiederholt - dann auch mit Menschen die zuvor schon einmal die Anlernphase durchschritten.
Ich persönlich stehe Deutschlands Sozial- und Arbeitspolitik sehr kritisch gegenüber. Ich halte sie für überreguliert-bürokratische Menschenfeindlichkeit, die an falsch definierten Zielen auch noch vorbeischießt. Zudem ist sie hochanfällig für Mißbrauch bzw. zumindest sehr opportune Auslegung.
- Ist Amazon für betriebswirtschaftliche Vorteilsnahme, schlecht gemachter und lückenhafter Gesetze, aber moralisch zu verurteilen?
- Welche tatsächlichen Nachteile entstehen einem Arbeitslosen - insbesondere finanzieller Art?
- Und wie begegnet man saisonalem Arbeitskräftebedarf auf sozial gerechte Art und Weise?
In jedem Fall stürzt sich die mediale Aufmerksamkeit nur hektisch auf ein böses US-Unternehmen und vergißt, nicht nur solche Antworten anzudeuten, sondern vielmehr wenigstens auch diese und weitere Fragen zu stellen.
§ 46 SGB III - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
unterstützen.
Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden.
Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss ihrem Zweck und ihrem Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. (von mir gekürzt)
PS.: Ich halte Eingliederungsmaßnahmen in realen Betrieben allemal für sinnvoller, als ABM, die meist nur bürokratische Beschäftigungstherapie und Statistikkorrektur darstellen.
PPS.: Ein Instrument, welches Unternehmen ermutigt öfter und schneller Personal einzustellen - auch wenn der Staat zuschießt - ist nicht zwingend von Nachteil. Die Umsetzung zählt.